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Das Jugendzentrum in Geretsried
Die Mitbestimmung im SAFTLADEN kann sich auf eine lange Tradition von über 25 Jahren berufen. Jugendliche sollen ausdrücklich am Geschehen des Jugendzentrums partizipieren und es nach ihren Vorstellungen gestalten. Sie sollen lernen, dass gesellschaftspolitisches Engagement sich lohnt. Dementsprechend groß sind die Befugnisse, die im SAFTLADEN den Jugendlichen zugestanden werden. Das Mitbestimmungsmodell hat sich dabei immer am Demokratiemodell unseres Landes orientiert. So lernen die Jugendlichen, sich im kleinen Raum in demokratischen Entscheidungsstrukturen zurecht zu finden und sie praktisch zu üben. Nicht wenige unserer „Ehemaligen“ sind auch nach ihrer Zeit im Jugendzentrum gesellschaftspolitisch aktiv.
Mitbestimmung bedeutet, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sich auf vielfältige Art und Weise für ihre eigenen Bedürfnisse und Wünsche einsetzen lernen. Die Sozialpädagogen unterstützen die Besucher bei der Gestaltung des Lebensraums „SAFTLADEN“. Mitbestimmung wird als ein wichtiges Lernfeld für den Erwerb sozialer Kompetenzen und als gelebte Demokratie verstanden.
Das Mitbestimmungsmodell ist in der Satzung der Jugendlichen festgeschrieben. Die Jugendlichen können die Strukturen der Mitbestimmung verändern, solange das Mitbestimmungsmodell direkte und repräsentative Elemente enthält und jeder einzelne die Möglichkeit hat, an Entscheidungsprozessen teilzuhaben. Um Transparenz zu gewährleisten, müssen die Regeln und Abläufe der Mitbestimmung schriftlich fixiert werden. Das Mitbestimmungsmodell wird personell wie finanziell vom Pädagogischen Team unterstützt, das dafür einen Teil seines Etats bereit stellt.
Innerhalb des Mitbestimmungsmodells sind die Jugendlichen für ihre Beschlüsse verantwortlich und für die Umsetzung zuständig. Mitbestimmung heißt, in folgenden Bereichen selbst zu entscheiden:
Die Beschlüsse der Mitbestimmungsgremien müssen sich im gesetzlich erlaubten Rahmen bewegen, sie dürfen nicht gegen Vorgaben des Trägers oder der Einrichtung verstoßen und müssen pädagogisch, moralisch und sittlich verantwortbar sein. Die Pädagogen haben eine beratende Funktion, aber selbst kein Stimmrecht. Kann das pädagogische Team Entscheidungen der Gremien nicht verantworten, so kann es diese mit einem Veto stoppen.
Dieses höchste Gremium des Mitbestimmungsmodells tagt an zwei Wochenenden im Jahr. Hier wird jeweils der Betrieb des letzten halben Jahres reflektiert, und die Planung für die nächsten sechs Monate vorgenommen. Der Koordinationskreis (KK) entscheidet über die Verteilung des jährlichen Jugendlichenhaushalts und ist für die Genehmigung von größeren Anschaffungen zuständig. Hier werden auch Veränderungen in der Satzung der Jugendlichen vorgenommen und Wünsche, Anregungen und Kritik bezüglich des Betriebes im Jugendzentrum besprochen. Im Rahmen der vom Trägerverein vorgegeben Bedingungen legt der KK den Umgang mit Alkohol im offenen Betrieb und bei Veranstaltungen fest.
Der Koordinationskreis besteht aus dem AKTeam, 4 gewählten Vertretern der Vollversammlung, 4 gewählten Mitglieder aus den Arbeitsgruppen und dem Jugendvertreter des Trägervereins als beratendes Mitglied. Der KK wird immer von zwei Sozialpädagogen begleitet.
Die Vollversammlung der Besucher des Jugendzentrums wird mindestens vier mal im Jahr abgehalten. Sie kann auf Wunsch jederzeit von den Jugendlichen oder den Sozialpädagogen zusätzlich einberufen werden. Hier können die Jugendlichen direkt über Belange des Offenen Betriebs sprechen und entscheiden.
Um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, verfügt die Vollversammlung über ein eigenes Budget. Sie wählt vier stimmberechtigte Teilnehmer in den Koordinationskreis und delegiert zwei ständige Vertreter in das AKTEAM. Die Vollversammlung wird von zwei Sozialpädagoginnen moderiert.
Das AKTeam stellt die Geschäftsführung der Jugendlichen dar. Es ist für die Programmplanung sowie für die Genehmigung von Anschaffungen aus dem Budget der Jugendlichen zuständig.
Des Weiteren entscheidet es über die Länge und etwaige Auflagen von Hausverboten. Es lädt 4 Jugendliche aus den Arbeitsgruppen zum Koordinationskreis ein und bereitet die Vollversammlungen vor.
Das AKTeam trifft sich mindestens einmal im Monat außerhalb des Offenen Betriebs und setzt sich aus den Sprechern der Arbeitsgruppen, den Vertretern der Vollversammlung sowie den Cliquenvertretern zusammen. Zwei Sozialpädagogen nehmen beratend am AKTeam teil.
Von den festen Arbeitsgruppen im SAFTLADEN wählt jede zwei Gruppensprecher, welche dann im AKTeam über die Belange des Jugendzentrums mitbestimmen. Die Anzahl und Ausrichtung der Arbeitsgruppen ist nicht vorgegeben. Es können sich jederzeit weitere Gruppen, wunschweise mit der Betreuung eines Sozialpädagogen, formieren.
Die aktuellen Arbeitsgruppen finden sich im Menü in der rechten Spalte
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